Studentenleben

Geben und Nehmen! Hol dir Studienkosten zurück

Studentenleben

Geben und Nehmen! Hol dir Studienkosten zurück

Noch mittendrin im Studium oder den Bachelor demnächst in der Tasche? Interesse daran einige Euros aus dem Studium zurückzuholen? Hier erfahrt Ihr alles rund um das Thema „Studienkosten steuerlich absetzen“ und bekommt zusätzlich wertvolle Tipps für eure Steuererklärung. Wer den Euro nicht zweimal umdrehen will, sollte jetzt weiterlesen.

Die wichtigsten Facts am Rande

Zum Glück bekommen Studenten viele Ihrer Studienkosten zurück. Allerdings gibt es einen kleinen Hacken: Der Staat zahlt nur Geld zurück, wenn Ihr während eurer Studienzeit Steuern zahlt. Die Frage ist, lohnt es sich dann überhaupt? – Viele Studenten kommen nicht über ein Jahreseinkommen von 9000 Euro, dadurch bleiben Sie von den Steuern verschont. Damit sich dies lohnt, gibt es den sogenannten Verlustvortrag.  Durch den Verlustvortrag werden angefallenen Kosten während der Studienzeit dem Finanzamt übermittelt. Die hinterlegten Studienkosten bleiben somit im Hinterkopf des Amtes. Sobald Ihr das erste Mal Steuern zahlt, verrechnen sich die Verluste steuerlich. Sobald Ihr in das Berufsleben eingetaucht seid, bekommt Ihr in Form einer Steuererklärung die Studienkosten zurückerstattet.

Tipp: Ein Verlustvortrag ist also nur dann sinnvoll, wenn weniger Einnahmen als Ausgaben bezogen wurden. Somit entsteht der steuerliche Verlust. Geschieht dies wiederum umgekehrt ist ein Verlustvortrag nicht empfehlenswert. Da mehr Einnahmen als Ausgaben entstehen und auf das Einkommen noch Steuern draufgezahlt wurden.  

Lauter Papierkram- und was ist alles anzugeben?

Für das Finanzamt spielt es eine große Rolle, ob ihr euer Erststudium absolviert oder schon im Zweitstudium seid. Studenten in der Erstausbildung können ihre Ausgaben nämlich nur im Rahmen von Sonderkosten absetzen. In der Regel ist das bis zu 6000 Euro möglich. Studierende, die sich in der Zweitausbildung befinden (Master oder Bachelor mit abgeschlossener Berufsausbildung) können ihre Ausgaben als Werbungskosten anmelden. Diese sind in die nächsten Jahre übertragbar und auch unbegrenzt ansetzbar. Sonderausgaben hingegen werden nur im selben Jahr der Entstehung geltend gemacht.

Grundsätzlich gilt: Studenten sind nicht verpflichtet eine Steuererklärung auszufüllen. Jedoch lohnt es sich in allen Fällen dafür einige Minuten zu investieren. Wer ein Minijobber ist und bis maximal 450 € im Monat verdient, ist von der Lohnsteuer befreit. Wenn ihr jedoch in den Semesterferien mehr Stunden jobbt und Lohnsteuer zahlt, könnt ihr diese wenigstesn zum Teil zurückholen. Schwerer haben es Studenten, die während ihrer Studienzeit selbstständig tätig sind und versteuerte Einkünfte über den Grundfreibetrag von 9000 Euro (Stand: 2018) bekommen. Hier verlangt das Finanzamt oft eine Nachzahlung.

Welche Studienkosten kann ich absetzen?

Zum Beispiel die Druckkosten der Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten, die ihr im Laufe eures Studiums schreibt, könnt ihr steuerlich absetzen. Wenn ihr einen Studien- oder Bildungskredit bezieht, ist es möglich, die darauf fallenden Zinsen ebenfalls steuerlich geltend zu machen. Diese müsst ihr in eurer Steuererklärung angegeben. Pendler spitzt nun eure Ohren, denn die Fahrkosten zur Uni oder Bibliothek können ebenfalls steuerlich zurückgeholt werden. Jedoch unterscheidet man hier zwischen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, wie zum Beispiel die Hochschule und Bibliothek. Hierbei werden 30 ct. für den Hinweg pro Entfernungskilometer als Pauschale angesetzt. Wer auf Bibliotheksbesuche verzichtet und die Fachliteratur lieber kauft, profitiert ebenfalls. Dazu gehören Schreibmaterialien, Druckpapier und Software. Wenn ihr während eures Studiums einen Sprachkurs belegen wollt als Nachweis für eine Stellensuche im Ausland, dann nicht vergessen auch den in der Steuererklärung zu erwähnen. Wenn ihr während eurer Studiendauer einen Computer oder andere Hardware kauft, zählt es als Arbeitsmittel und kann immerhin zum Teil steuerlich abgesetzt werden. Denn auch die private Nutzung zählt dazu. Selbst die Miete am Studienort, sofern man fürs Studieren in eine andere Stadt gezogen ist, kann man steuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ihr eure Eltern regelmäßig am Wochenende besucht.

Vollabsetzbare Kosten:

  • Arbeitsmittel (Bürobedarf)
  • Fachliteratur und Lehrmaterial
  • Semester- und Studiengebühren
  • Druckkosten
  • Zinsen für Studienkredite

Teilweise oder mit Pauschalbeträgen absetzbar:

  • Arbeitsgeräte (Laptop, Tablet)
  • Fahrtkosten
  • Verpflegungsaufwand
  • Bewerbungskosten

Die wichtigsten Tipps auf einen Blick

  1. Du kannst dich jederzeit an Lohnsteuerhilfvereine wenden.
  2. Wende dich bei Fragen an die AStA. Denn die AStA kooperiert mit Steuerberatern vor Ort.
  3. Gehe auf Nummer sicher: behalte alle Belege als Vorlage. Das Finanzamt kann es zu jeder Zeit verlangen.
  4. In allen Kostenunterlagen solltet ihr als Kostenträger eingetragen sein.
  5. Aktuell können Studienkosten noch bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, allerdings wird die Frist vermutlich bald auf 4 Jahre gesenkt.

Was sagen andere?

Ihr wollt direkt starten und eure Steuererklärung jetzt schon ausfüllen?

Quellen

Bildquellen: pixabay.com (Free Download)