Studentenleben

Steuererklärung im Master-Studium – weshalb sich die Mühe lohnt

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Steuererklärung im Master-Studium – weshalb sich die Mühe lohnt

Als Student bist du in der Regel nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Das deutsche Steuersystem ist komplex und die Einarbeitung oft mühsam. Aber es lohnt sich vor allem finanziell für dich, wenn du dich im Master-Studium befindest, da du nach deinem Studium dein zu versteuerndes Einkommen deutlich vermindern kannst. Das macht der sogenannte Verlustvortrag möglich. In diesem Beitrag erfährst du, warum du eine Steuererklärung im Master-Studium einreichen solltest und welche Studienkosten du absetzen kannst.

Warum Master-Studenten vom Verlustvortrag profitieren

Das liegt daran, dass der deutsche Staat Master-Studenten steuerlich anders bewertet als Bachelor-Studenten. Während sich Bachelor-Studierende in einem sogenannten Erststudium befinden, betrachtet der Fiskus Master-Studierende in einem Zweitstudium beziehungsweise in einer Fortbildungsmaßnahme. Für Master-Studierende hat dies den Vorteil, dass sie deutlich mehr Ausgaben als sogenannte Werbungskosten (in unbegrenzter Höhe) gegenüber dem Finanzamt geltend machen können als Bachelor-Studierende. Master-Studierende können sich vor allem den Verlustvortrag zu Nutze machen, während dies bei Bachelor-Studierenden nur dann möglich ist, wenn sie zuvor eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Was ist der Verlustvortrag?

Mit einem Verlustvortrag kannst du Verluste, die du in einem Kalenderjahr gemacht hast, in die nächsten Jahre übertragen und gegenüber dem Fiskus steuerlich geltend machen. Verluste erzielst du dann, wenn du in einem Kalenderjahr weniger Einnahmen als Ausgaben verzeichnest. Das Finanzamt speichert deine angegebenen Verluste und sobald du nach deinem erfolgreichem Master-Studium im Job das erste Mal einen regulären Arbeitslohn erhältst und Steuern bezahlst, werden deine vorgetragenen Verluste steuerlich geltend gemacht. Mit diesen Kosten kannst du deine Steuerlast erheblich mindern. Viele Studenten arbeiten zwar neben dem Studium, zahlen aber noch keine Steuern, weil sie mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro (für das Jahr 2020) bleiben.

Deine Steuererklärung für das Master-Studium kannst du übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Du kannst dir also auch die Kosten deines Master-Studiums noch anrechnen lassen, selbst wenn du schon in das Arbeitsleben eingestiegen bist. Im Durchschnitt erhalten Master-Studenten eine Steuererstattung von rund 3.000 Euro für ihr Master-Studium zurück, sobald sie in den Beruf einsteigen. Um herauszufinden, wie viel Geld du dir nach deinem Studium zurückholen kannst, kannst du den kostenlosen Studienkostenrechner von Wundertax nutzen.

Welche Kosten kannst du in deiner Steuererklärung im Master-Studium ansetzen?

Um einen Überblick zu bekommen, welche Ausgaben du in einer Steuererklärung ansetzen kannst, gehe ich im Folgenden auf wesentliche Kostentreiber ein, die nahezu jeden Master-Studenten in irgendeiner Form betreffen. Selbstverständlich gibt es noch weitere Möglichkeiten und Aspekte der steuerlichen Ausgestaltung. Aus Gründen der Vereinfachung sei aber darauf verzichtet.

Doppelte Haushaltsführung

Bild 2: Doppelte Haushaltsführung

Wenn du an deinem Studienort eine Zweitwohnung angemeldet hast und am Heimatort (Erstwohnsitz) eine weitere Wohnung unterhältst, kannst du die Miet- und Nebenkosten deiner Zweitwohnung bis zu 1.000 Euro pro Monat von der Steuer absetzen. Man spricht dann von einer doppelten Haushaltsführung. Dein Erstwohnsitz muss dabei dein Lebensmittelpunkt sein, das bedeutet, dass dort deine Familie und dein Freundeskreis leben. Du kannst die Miet- und Nebenkosten deiner Zweitwohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch dann steuerlich absetzen, wenn du als Erstwohnsitz ein Zimmer in deinem Elternhaus angegeben hast. Dazu musst du dich aber nachweisbar finanziell mit mindestens zehn Prozent an den laufenden Kosten für Miete, Lebensmittel und anderen Dingen des täglichen Bedarfs bei deinen Eltern beteiligen. Als Nebenkosten kannst du sogar deine Gebühren für Rundfunk, Telefon und Internet ansetzen.

Unter den folgenden Voraussetzungen wird die doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt:

  • Du beziehst deine Zweitwohnung wegen deines Master-Studiums
  • Die Hochschule ist von der Zweitwohnung aus schneller zu erreichen als von deinem Erstwohnsitz
  • Du unterhältst eine Wohnung an deinem Erstwohnsitz beziehungsweise beteiligst dich finanziell für das Zimmer in deinem Elternhaus
  • Der Erstwohnsitz ist zugleich dein Lebensmittelpunkt

Umzugskosten

Selbst deine Umzugskosten kannst du in voller Höhe absetzen. So kannst du zum Beispiel die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder die Kosten für den Transport deines benötigten Hausrats mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer angeben. Auch mögliche Maklergebühren für deine Zweitwohnung sind ansetzbar. Grundsätzlich gilt dabei, dass alle angegebenen Posten mit Belegen (Rechnungen, Kassenbons) nachgewiesen werden müssen.

Bild 3: Umzugskosten

Fahrtkosten

Bild 4: Fahrtkosten

Auch deine Fahrtkosten kannst du von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für die täglichen Fahrten von deiner Zweitwohnung zur Hochschule als auch für die Heimfahrten am Wochenende, wenn du zu deinem Erstwohnsitz zurückfährst, um etwa deine Freunde und Familie (Lebensmittelpunkt) zu besuchen. Dafür kannst du dir in deiner Steuererklärung die Entfernungspauschale zu Nutze machen. Das bedeutet, dass du für jede Fahrt die Distanz (einfache Wegstrecke) vom Zweitwohnsitz zur Universität beziehungsweise vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz mit einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer angerechnet bekommst.

Laptop, Arbeitsmittel & Fachliteratur

Im Normalfall benötigst du für dein Studium Laptop, Drucker, Fachliteratur, Ordner, Taschenrechner und Co. Gegen Vorlage von Rechnungsdokumenten kannst du all diese Materialien, die du für die ordnungsgemäße Durchführung deines Studiums benötigst, in deiner Steuererklärung in voller Höhe absetzen. Kannst du keine Belege mehr vorweisen, hast du alternativ auch die Möglichkeit, eine Pauschale in Höhe von 80 Euro pro Jahr für Fachliteratur und 110 Euro für Arbeitsmittel wie Ordner, Taschenrechner und Stifte in Anspruch zu nehmen. Hast du dir einen Laptop zum Zwecke deines Studiums angeschafft, kannst du auch dieses steuerlich geltend machen und ihn über die übliche Nutzungsdauer abschreiben, sofern der Neupreis des Geräts über 487,90 Euro lag.

Bild 5: Arbeitsmittel

Studiengebühren

Bild 6: Studiengebühren

Für dein Studium ist in der Regel ein Semesterbeitrag (Studiengebühren) fällig. Diese Gebühren sind in deiner Steuererklärung in voller Höhe absetzbar, auch wenn du den Semesterbeitrag für dein Master-Studium nicht persönlich von deinem Bankkonto bezahlst. So können zum Beispiel auch deine Eltern die Studiengebühren begleichen. Dabei ist lediglich darauf zu achten, dass die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt ist.

Verpflegungsmehraufwand

Außerdem empfiehlt es sich sehr, den Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand zu nutzen. Der Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die du aufgrund deines Studiums außerhalb deines Erstwohnsitzes auf dich nehmen musst und du dich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kannst. Verbringst du also zwischen acht und 24 Stunden täglich Zeit in deiner Zweitwohnung, kannst du eine Verpflegungspauschale von 12 Euro pro Tag ansetzen. Verbringst du aber den ganzen Tag in deiner Zweitwohnung, wie dies beispielsweise an Samstagen und Sonntagen der Fall ist, kannst du 24 Euro Verpflegungspauschale pro Tag ansetzen. Beachte aber: Die Verpflegungspauschale kannst du maximal für die ersten drei Monate deines Master-Studiums in deiner Steuererklärung verwenden.

Bild 7: Verpflegungsmehraufwand

Also, ran an die Steuererklärung im Master-Studium!

Wie du also siehst, kannst du mit einer freiwilligen Steuererklärung viele Kosten deines Master-Studiums als Werbungskosten absetzen, auch wenn du noch kein reguläres Einkommen beziehst. Das macht der Verlustvortrag möglich. Du kannst die Verluste so lange geltend machen, bis du zum ersten Mal einen regulären Arbeitslohn erhältst. In diesem Jahr werden dann deine vorgetragenen Werbungskosten auf deine gezahlten Steuern angerechnet. Solltest du dich noch tiefer in die Materie einlesen wollen, kannst du dir auf der Webseite von SteuerHelden weitere Ausgaben ansehen, die du in deiner Steuererklärung ansetzen kannst.

Eine Steuererklärung einzureichen ist übrigens heutzutage auch ganz einfach online möglich: SmartSteuer hilft dir beim Ausfüllen deiner Steuererklärung und begleitet dich mit praktischen Hilfestellungen durch die Online-Formulare. Falsche oder fehlende Angaben sind so kaum möglich und im Anschluss wird deine Steuererklärung direkt an dein zuständiges Finanzamt übermittelt, so dass du dich um nichts Weiteres mehr kümmern musst.